Abfindung

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung besteht in Deutschland grundsätzlich kein zwingender gesetzlicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Abfindung bei Kündigung. Eine solche kann nur bei einem Sozialplan oder dem Nachteilsausgleich bestehen.

Bei einer sozial ungerechtfertigten Kündigung soll die Klage nicht zur Abfindung, sondern zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen. Im Wege des Vergleichs werden jedoch oft die Beendigung und eine zusätzliche Abfindung vereinbart.

 

Ohne den gerichtlichen Weg können Sie daher bei einer Kündigung nur in den seltensten Fällen eine Abfindung aushandeln. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne!