Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen

In Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterfallen, darf der Arbeitgeber keine Fakten schaffen, ohne zuvor den Betriebsrat beteiligt zu haben.

Das gilt z.B. für Schichtpläne, Verkürzung oder Erhöhung der Arbeitszeit, personelle Einzelmaßnahmen, technische Einrichtungen wie elektronische Zeiterfassung, Themen des Gesundheitsschutzes wie Einführung von Hygienekonzepten.

Dabei ist der Betriebsrat nicht nur darauf beschränkt bei Vorhaben des Arbeitgebers mitzubestimmen, sondern kann auch von sich aus die Initiative ergreifen, um die Interessen der Mitarbeiter aktiv voranzubringen und zu regeln. Dabei ist meist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung sinnvoll. Diese gilt wie ein Gesetz unmittelbar und zwingend für die Beschäftigten des Betriebes.

 

Wir unterstützen Sie als Betriebsrat gerne bei der Erstellung der Betriebsvereinbarung und führen die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite. Dabei behalten wir immer die konkreten Bedürfnisse des Betriebs im Blick!