Mediation

Ihre Mediatorinnen und Mediatoren

Eine Alternative zu Gerichtsverfahren und anwaltlicher Tätigkeit.

Das Mediationsverfahren stellt sich für uns als eine zeitgenössische Art der selbstbestimmten Konfliktregelung dar. Insbesondere beachtet das Verfahren Erkenntnisse der Konflikt- und Kommunikationsforschung. Es wird die Möglichkeit eröffnet, einen Konflikt als gewinnbringend zu erleben, weil Probleme tatsächlich geklärt werden. Es werden „maßgeschneiderte” und wertschöpfende Lösungen gefunden, die von allen Beteiligten als Erfolg angesehen werden (sog. Win-win-Lösungen). Das Mediationsverfahren beachtet strikt, dass die Art des Umgangs mit dem Konflikt entscheidend dafür ist, wie die Konfliktparteien den Konflikt letztendlich erleben – als eher belastend oder gewinnbringend.

  • MediatorInnen
  • FachanwältInnen für Familienrecht
  • mediationsanaloge Supervision

Unsere Mediatorinnen und Mediatoren in Freiburg

Mitgliedschaften

Mediation

Das Kernelement der Mediation ist deswegen das strukturierte Verfahren. Es dient dazu, den Konfliktparteien für ihre Auseinandersetzung einen sicheren Rahmen zu geben. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, die Parteien in ihrer Kompetenz zu bestärken, ihre unterschiedlichen Interessen zukunftsbezogen zu erarbeiten. Die Konfliktparteien sollen zu inhaltlichen Entscheidungen befähigt werden, die von ihnen selbst verantwortet werden. Ziel ist es, dass sich die Interessen aller Konfliktparteien so weit wie möglich in einer abschließenden Vereinbarung wiederfinden.

In unserer klassischen Tätigkeit als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte machen wir häufig die Erfahrung, dass eine Konfliktpartei sich auf Kosten der anderen Seite durchsetzt, nach dem Motto „was der eine gewinnt, verliert der andere”. Genauso häufig werden Kompromisse geschlossen, aus denen beide Konfliktparteien unzufrieden hervorgehen. Im Gegensatz hierzu sollen aus einem Mediationsverfahren alle Parteien als „Gewinner” hervorgehen. Ziel ist es, Konflikte nicht im Wege des Kompromisses zu lösen, sondern durch Kooperation, die eine wertschöpfende Lösung ermöglicht (der „Kuchen” soll vergrößert werden, nicht geteilt).

In einem Mediationsverfahren beauftragen die Konfliktparteien einen unparteiischen Dritten, der sie dabei unterstützt, eine selbstbestimmte und einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden. Kennzeichnend für die Mediation ist,

  • dass es sich um ein außergerichtliches und freiwilliges Verfahren handelt,
  • dass fair und direkt kommuniziert wird (Face-to-Face-Kommunikation) und
  • dass die Konfliktparteien zu einer selbst entwickelten Regelung kommen, und zwar in Form einer verbindlichen (gegebenenfalls auch vollstreckbaren) Vereinbarung.

In Abgrenzung zu gerichtlichen Verfahren ist die Mediatorin / der Mediator inhaltlich nicht entscheidungsbefugt; es ist also nicht ihre / seine Aufgabe, eine Entscheidung zu treffen, etwa einen Schiedsspruch und ein Urteil zu fällen. Die Mediatorin / der Mediator ist vielmehr ausschließlich für die Struktur des Verfahrens zuständig, während die Konfliktparteien für die Inhalte und das Ergebnis zuständig sind.

Mediation als außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren ist für Sie geeignet,

  • wenn Sie eine „maßgeschneiderte“ und wertschöpfende Lösung wünschen, durch die möglichst viele Interessen verwirklicht werden
  • wenn Sie Zeit sparen und den zeitlichen Ablauf mitbestimmen möchten, also eine – im Vergleich zu streitigen gerichtlichen Verfahren – zügige Lösung suchen, die trotzdem nachhaltig wirkt, weil sie auf eigenen Entscheidungen beruht
  • wenn Sie ein – im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren – oftmals kostengünstigeres Verfahren wählen wollen, weil Sie z.B. mehrere Streitpunkte durch eine Gesamtvereinbarung klären wollen, und Sie andernfalls gezwungen wären, mehrere streitige Verfahren zu führen, die kosten- und zeitintensiv wären
  • wenn Sie die Entscheidung nicht einem Dritten, z.B. einem Gericht überlassen wollen, sondern den Konflikt selbstbestimmt lösen möchten
  • wenn Sie sich Klarheit darüber verschaffen wollen, was Sie wirklich wollen und warum;
  • wenn Sie der anderen Konfliktpartei auch zukünftig noch „in die Augen sehen können“ wollen, weil es z.B. auch in Zukunft noch Verbindungen wie etwa gemeinsame Kinder oder langfristige Geschäftsbeziehungen geben wird.