Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht in Freiburg
Strafverteidigung hat im Anwaltsbüro im Hegarhaus eine lange Tradition. Erfahrungen aus 40 Jahren Strafverteidigung sind Grundlage unseres Selbstverständnisses als Verteidiger und Verteidigerinnen im Sinne einer konsequenten Interessenvertretung des Mandanten. Wir vertreten Betroffene auf allen Rechtsgebieten des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und auch im Strafvollstreckungsrecht. Unsere anwaltliche Leistung umfasst von der Erstberatung bis zur Vertretung / Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren sämtliche Bereiche des Strafrechts bis hin zum Revisionsverfahren und Strafvollstreckungsverfahren.
Wir sind im Rahmen der Strafverteidiger-Vereinigungen eng vernetzt mit zahlreichen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern im ganzen Bundesgebiet und teilweise auch im europäischen Ausland. Unsere strafrechtliche Praxis erstreckt sich weit über den Landgerichtsbezirks Freiburg hinaus auf zahlreiche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte im Bundesgebiet. Darüber hinaus treten wir auch vor dem Bundesgerichtshof auf.
Spezialisierung, Erfahrungsaustausch und stetige Fortbildung sind für uns unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.
- FOCUS Auszeichnung „Deutschlands Top-Anwälte“
- Das Magazin STERN führt uns in der Liste „Die besten Anwaltskanzleien 2020“ im Rechtsgebiet Strafrecht
- Fachanwälte für Strafrecht
- Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
- Download Strafprozessvollmacht: Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen, Jan-Georg Wennekers
Unsere Strafverteidiger in Freiburg
Unsere Leistungen im Bereich Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Untersuchungshaft
- Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzug
- Vertretung im Maßregelvollzug
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB
- Sicherungsverwahrung gemäß § 66 ff. StGB
- Zeugenbeistand
Aktuelle Informationen zum Strafrecht
Wo darf ich legal kiffen? Konsumverbote nach § 5 KCannabisgesetz
Gemäß dem Cannabisgesetz ist der Konsum von Cannabis, als Haschisch und Marihuana grundsätzlich erlaubt. In den eigenen privaten Räumlichkeiten und auf dem eigenen befriedeten Besitztum gilt dies räumlich uneingeschränkt. Auch dort gilt allerdings: der Konsum in...
Was ist eine nicht geringe Menge Cannabis nach dem Cannabisgesetz? – Das Landgericht Freiburg meint: bei 80 Gramm THC (LG Freiburg, Urteil vom 05.04.2024: 17/23 3 KLs 690 Js 3513/23)
Cannabis ist nun kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes mehr - der Umgang mit Haschisch und Marihuana unterfällt damit nicht mehr den dortigen teils drastischen Strafen. Aber auch nach dem seit dem 01.04.2024 geltenden Cannabisgesetz bestehen in §...
Neues Cannabisgesetz (CanG) tritt zum 01. April 2024 in Kraft: Sind Haschisch und Marihuana jetzt legal?
Auch wenn man es in der Presse teilweise anders liest, werden Cannabisprodukte, also THC-haltiges Marihuana oder Haschisch nicht einfach legalisiert. Auch mit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes zum 01. April 2024 bleibt der Umgang mit Cannabis grundsätzlich...