Erbrecht

Ihre AnwältInnen für Erbrecht

Viele Menschen machen sich immer wieder neu Gedanken darüber, wie sie ihr Vermögen unter ihren Nachkommen verteilen sollen. Sie versuchen vorauszusehen, wie sich die Ereignisse bis zu ihrem Tod und danach entwickeln, und entwerfen komplizierte Testamente. Dies ist bei Regelungen zur Unternehmensnachfolge oder bei Patchwork-Familien sicher sinnvoll, es empfiehlt sich jedoch sehr, vor der Abfassung von Testamenten oder vorweggenommenen Erbfolgeregelungen fachlichen Rat einzuholen.

  • Seit 1994 als Sozietät im Hegarhaus tätig
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Deutsch, Englisch, Französisch

Unsere Anwältin in Freiburg

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht

  • Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auseinandersetzung mit Miterben und Pflichtteilsberechtigten
  • Abfassung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen
  • Abfassung von Unternehmensnachfolgen
  • Auseinandersetzung mit Vermächtnisnehmern
  • Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer gegen den/die Erben

Das Erbrecht

Durch gut gemeinte, aber letztlich doch schlecht abgefasste Testamente ist schon viel Unglück in die Welt gekommen. Und Eltern, die versucht haben, Streit zwischen ihren Kindern über das Erbe zu vermeiden, haben bisweilen das Gegenteil erreicht von dem, was sie mit ihrem Testament beabsichtigt hatten.

Umgekehrt findet sich mancher nach dem Tod eines Ehegatten oder von Verwandten vor schwer lösbare Probleme gestellt. Sei es der Streit in einer Erbengemeinschaft oder aber die Erkenntnis, enterbt worden zu sein und nun ein Pflichtteil geltend machen zu müssen. Auch hier empfiehlt sich zunächst einmal die Sichtung des Nachlasses und eine fundierte Feststellung von Rechten und Pflichten.

Das deutsche Erbrecht ist eine sehr gut durchdachte, aber komplizierte Rechtsmaterie, die ausgefeilte Lösungen für fast alle Lebenslagen möglich macht und eigentlich mit der gesetzlichen Erbfolge eine gerechte Regelung vorsieht. Ab dem 15. August 2015 macht es Sinn, zumindest testamentarisch zu verfügen, dass für den eigenen Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll. Denn anders als bislang richtet sich das Erbrecht im Todesfall nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Wer auch nur vorübergehend im Ausland arbeitet oder seinen Altersruhesitz dorthin verlegt hat, macht sich möglicherweise ganz falsche Vorstellungen über das Erbrecht, das später auf seinem Nachlass angewandt werden wird. In Fällen mit Auslandsberührung lohnt es sich deshalb so gut wie immer, anwaltlichen Rat einzuholen.

Wir unterstützen Sie durch Beratung, durch außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte sowie erforderlichenfalls auch im Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht oder bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch die ordentliche Gerichtsbarkeit

  • bei der Abfassung von Testamenten, Erbverträgen, vorweggenommenen Erbfolgeregelungen, Unternehmensnachfolgen
  • bei der Auseinandersetzung mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern
  • als Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer gegen den/die Erben