Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Arnold

Profil

  • Rechtsanwalt seit 1990, bis April 2023 in Nebentätigkeit, seitdem hauptberuflich – bis April 2023 hauptberufliche Tätigkeit in der Strafrechtswissenschaft als Forschungsgruppenleiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht Freiburg i.Br., dabei Forschungsthema in den letzten Jahren: „Entwicklungen der Strafverteidigung“,
  • 1986 promoviert über ein Thema des Jugendstrafrechts, 1989 habilitiert über ein Thema des Rechtsmittels,
  • Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster,

Anwaltstätigkeit

Mitgliedschaften

  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein,
  • Vereinigung Baden-Württembergische Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.,
  • Humanistische Union,
  • Redaktionsmitglied der Bürgerrechtszeitschrift „vorgänge“.

Publikationen (Auswahl)

  • gemeinsam mit Michael Heghmanns: Der NSU-Prozess. Deutschland 2013-2018, in: K. Groenewold/A. Ignor/A. Koch (Hrsg.), Online-Lexikon der Politischen Strafprozesse
  • Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“? Strafverteidiger 3/2023, S. 184-191
  • Die „Systemimmanenz“ des Beschlusses des 3. Strafsenats des BGH im Revisionsverfahren des NSU-Komplexes zu Beate Zschäpe, Strafverteidiger 2/2022, S. 108-118
  • Endstation „Triage“ bei Menschen mit Behinderungen? Zeitschrift für Disability Studies 1/2023
  • Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa. Praktische Erfahrungen und theoretische Überlegungen anhand von
  • Interviews mit Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern, Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2015, 254 S.
    Dazu Besprechungen von:
    Barton, Stephan, StraFo 2015, S. 527-528.
    Trüg, Gerson, ZIS 2016, S. 214-216.
    Wasserburg, Klaus, GA 2016, S. 658-661.
    Soyer, Richard, Journal für Strafrecht, 3 (Mai)/2017, S. 265-267.
    Bockemühl, Jan, StV 2017, S. 763-764.
  • Entwicklungen der Strafverteidigung, LIT-Verlag, Münster 2019, 312 S.
    Aus dem Geleitwort von Prof. Dr. Stephan Barton:
    „Wie kaum ein anderer hat sich Jörg Arnold in den letzten Jahren wissenschaftlichpublizistisch mit der Strafverteidigung beschäftigt. Bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen und die zunehmende Europäisierung des Rechts sowie nicht selten zweifelhafte gesetzgeberische Reformen sieht er neue Herausforderungen auf die in der Praxis tätigen Strafverteidiger zukommen. Im vorliegenden Sammelband werden die in unterschiedlichen Zusammenhängen entstandenen Beiträge – ergänzt durch eigens hierfür geschriebene Texte – zu einer Gesamtdarstellung der Entwicklungen der Strafverteidigung zusammengeführt.
    […]
    Eine, wenn nicht die wichtigste, Botschaft von Jörg Arnold steht dabei zweifelsfrei fest: ‚Strafverteidigung tut not‘, wie es im letzten Beitrag des Buches heißt. Und das gilt nicht nur für Europa, wie es in der Überschrift zu diesem Beitrag steht, sondern kompetenter, wissenschaftlich ausgebildeter und professioneller Verteidiger, die gewissenhaft mit den Mitteln des Gesetzes kämpfen und dabei gleichermaßen ihren Mandanten wie dem Rechtsstaat dienen, bedarf es immer und überall.“ Aus dem Geleitwort von Strafverteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer: „Es gibt keine schlüssige Theorie der Verteidigung. Weil wir aber leitende Ideen brauchen, um die Praxis dieses herausragenden Phänomens des Rechtsstaats begreifen und gestalten zu können, müssen wir suchen. Da es nur wenige tun, ist der vorliegende Band bedeutsam. Jörg Arnold forscht da, wo andere ihren Blick abwenden. Er spricht mit Verteidigern und Verteidigerinnen, er beobachtet das Prozessgeschehen, er gewinnt Einsichten, die sich der Deutung des Phänomens sehr viel weiter annähern als Dutzende blutleerer Gesetzeskommentare. Er blickt in Biographien von Verteidigern und setzt sie in den historischen Kontext, er erkundet visionär eine zukünftige Verteidigung ohne europäische Grenzen. Er kümmert sich nicht um Modeerscheinungen und nimmt wissenschaftlich lange verpönte Diskussionen um politische Dimensionen des Verteidigens auf. Verteidigen wirkt oft weit über den Gerichtssaal hinaus, Beschränkungsversuche dekuvrieren die Akteure über den gesamtgesellschaftlichen Kontext. Politische und mediale Opferdiskussionen lenken ebenso wie die Befeuerung von Kriminalitätsangst den Blick davon ab, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens sich wie unter einem Brennglas der bedrohlichen Wirkung von Staatsgewalt ausgesetzt sieht. Strafverteidigung ist daher ohne die kritische Haltung, ja die abgrundtiefe Skepsis gegenüber dieser Gewalt nicht denkbar.“
  • Pranger 3.0. Wie moderne Medien den Rechtsstaat gefährden. Erfahrungen der Strafverteidigung und kritische Betrachtungen, Berliner Wissenschaftsverlag 2019, S. 67
    Dazu Besprechung von:
    Theile, Hans, StraFo 2021, S. 262-264
    Gazeas, Nikolaos, GA 2021, S. 540-542
    Aus der Rezension von Theile:
    “Ein weiteres Gefahrenpotential identifiziert Arnold zutreffend in der Diffamierung von Strafverteidigern, die zuletzt besonders plakativ und wiederholt von Alexander Dobrindt auf in Abschiebeverfahren tätige Rechtsanwälte praktiziert wurde (Stichwort ‘Abschiebeindustrie’) […]
    Derartige Äußerungen zielen nicht nur auf die Diskreditierung dieser Anwälte, sondern auf die Diskreditierung dieser Institution selbst […]”
Prof. Dr. Jörg Arnold

Kontakt

Prof. Dr. Jörg Arnold

Servatiusstr. 33

79292 Pfaffenweiler.

Mail: arnold@hegarhaus.de

Tel. (+49)(0)76649614135.

Berufsverständnis

„Strafverteidigung ist Kampf – Kampf ums Recht mit den Mitteln des Rechts“ (Der Nestor der Strafverteidigung Hans Dahs).

„Strafverteidigung ist soziale Gegenmacht“ (Werner Holtfort – der erste Vorsitzende des Republikanischen Anwältevereins)

Diese Zitate sind auch bei der Strafverteidigung in Rechtsmittelverfahren mit Leben zu erfüllen. Dem fühle ich mich verpflichtet.

Auch wenn die Rechtsmittelgerichte, insbesondere der BGH, mit ihrer Revisionsrechtsprechung die Chancen für erfolgreiche Rechtsmittel der Verteidigung immer mehr verringern, beginnt die Verteidigung in Rechtsmittelverfahren mit einer optimalen Beratung der Mandantinnen und Mandanten über die Erfolgsaussichten, denn Rechtsmittel dürfen nicht um „jeden Preis“ eingelegt werden.