Ihr Anwalt für Strafrecht in Freiburg
Strafverteidigung hat im Anwaltsbüro im Hegarhaus eine lange Tradition. Erfahrungen aus 40 Jahren Strafverteidigung sind Grundlage unseres Selbstverständnisses als Verteidiger und Verteidigerinnen im Sinne einer konsequenten Interessenvertretung des Mandanten. Wir vertreten Betroffene auf allen Rechtsgebieten des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und auch im Strafvollstreckungsrecht. Unsere anwaltliche Leistung umfasst von der Erstberatung bis zur Vertretung / Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren sämtliche Bereiche des Strafrechts bis hin zum Revisionsverfahren und Strafvollstreckungsverfahren.
Wir sind im Rahmen der Strafverteidiger-Vereinigungen eng vernetzt mit zahlreichen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern im ganzen Bundesgebiet und teilweise auch im europäischen Ausland. Unsere strafrechtliche Praxis erstreckt sich weit über den Landgerichtsbezirks Freiburg hinaus auf zahlreiche Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte im Bundesgebiet. Darüber hinaus treten wir auch vor dem Bundesgerichtshof auf.
Spezialisierung, Erfahrungsaustausch und stetige Fortbildung sind für uns unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.
- FOCUS Auszeichnung „Deutschlands Top-Anwälte“
- Das Magazin STERN führt uns in der Liste „Die besten Anwaltskanzleien 2020“ im Rechtsgebiet Strafrecht
- Fachanwälte für Strafrecht
- Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
Unsere Strafverteidiger in Freiburg
Unsere Leistungen im Bereich Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Untersuchungshaft
- Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzug
- Vertretung im Maßregelvollzug
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB
- Sicherungsverwahrung gemäß § 66 ff. StGB
- Zeugenbeistand
Aktuelle Informationen zum Strafrecht
Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers zum Umgang mit rechtsstaatswidriger Tatprovokation im aktuellen Strafverteidiger Heft 5-2022 erschienen
Klarheit im Umgang mit rechtsstaatswidriger Tatprovokation durch verdeckte Ermittler – zugleich Anmerkung zu BGH Urt. v. 16.12.2021 – 1 StR 197/21 - aus dem Bereich des Betäubungsmittelsrechts - "Der 1. Strafsenat des BGH weicht mit seinem in diesem Heft...
Medizinstrafrecht – Berufsverbot, Ruhen oder Widerruf der ärztlichen Approbation als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung
Im Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht gilt es besondere Nebenfolgen im Blick zu haben. Neben einer strafrechtliche Verurteilungen kann gem. § 70 StGB durch das Gericht ein Berufsverbot gegen die Ärztin oder den Arzt verhängt werden. Ferner können Verurteilungen dazu...
EncroChat (BGH, 02.03.2022 – 5 StR 457/21) – und kein Ende
Encrochat - das Problem ist bekannt: Deutsche Ermittlungsbehörden erhalten auf dem Umweg über die französische Behörden Zugriff auf die Kommunikation deutscher Staatsangehöriger auf deutschem Boden, die nach der deutschen Rechtsordnung so gar nicht erst hätten erhoben...