Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht: Kaum ein Bereich des Strafrechts ist so umstritten wie die Verteidigung von Sexualstraftätern. Wir verteidigen in diesen Verfahren mit Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Sensibilität und unter absoluter Beachtung der gesetzlichen Schweigepflicht. Für uns als Verteidiger gilt: Wir verteidigen den Täter und nicht die Tat.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren das Sexualstrafrecht massiv verschärft. Sexualdelikte stehen im Fokus von Medien und Öffentlichkeit. Es kommt immer wieder zu Vorverurteilungen auf Kosten der Unschuldsvermutung. Gerade bei derartigen Vorwürfen steht oft die gesamte bürgerliche Existenz auf dem Spiel. Schon die Einleitung von Ermittlungsverfahren führt – soweit sie bekannt wird – zu erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit, Problemen im sozialen Umfeld und am Arbeitsplatz. Hinzu kommt auf der einen Seite ein hohes Dunkelfeld (viele Taten liegen lange zurück und werden aus Scham oder Angst nicht angezeigt), auf der anderen Seite ist die Zahl von Falschbelastungen hoch, gerade und oft nach Trennungen und bei Sorgerechtsstreitigkeiten.

In Fällen möglicher Falschbelastung gilt es, die Aussagen von potenziell Geschädigten mit Sorgfalt und Nachdruck zu hinterfragen. Zugleich darf Verteidigung nicht auf Kosten von Opfern gehen. Da, wo Schuld erwiesen ist, ist gemeinsam mit dem Mandanten über therapeutische Ansätze nachzudenken.

 

Folgende Straftatbestände sind im Sexualstrafrecht von besonderer Relevanz:

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.