Verteidigung bei Tötungsdelikten: Mord und Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge

Tötungshandlungen werden ganz überwiegend im sozialen Nahfeld begangen. Es besteht dann eine besondere und nicht austauschbare Beziehung zwischen den Beteiligten, die oftmals ambivalent ist. Und auch wenn sich die Beteiligten vorher nicht gekannt haben, führt häufig eine besondere Dynamik zur Tat. Die von langer Hand geplante Tat gegen ein Zufallsopfer ist in der strafrechtlichen Praxis nur selten zu verteidigen.

Aber alle Taten, die zur Verurteilung führen, haben eines gleich: Im Falle des Schuldspruchs wegen eines Tötungsdeliktes muss der Beschuldigte mit einer dauerhaften Beeinträchtigung oder Zerstörung seiner gesamten sozialen Existenz rechnen. Der Mord sieht zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor, der Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren und in besonders schweren Fällen gleichfalls mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Bei Tötungsdelikten gibt es keine Routine, weder für die Strafverfolgungsbehörden, noch für den Verteidiger. Polizei und Staatsanwaltschaften stehen oft unter einem erheblichen Erfolgsdruck. Dieser hat erfahrungsgemäß einen besonderen Aussagedruck auf den Verdächtigen zur Folge.

Auch bei schwersten Tatvorwürfen ist es Aufgabe des Verteidigers, den Beschuldigten zu schützen. Zunächst einmal und in aller Regel dadurch, dass der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und diesem Druck standhält. Das frühe Geständnis führt oftmals zur Annahme der Erfüllung des Tatbestandes des Mordes und damit zur lebenslangen Freiheitsstrafe.

Verteidigung in Kapitalstrafsachen setzt rechtsmedizinisches, kriminalistisches und psychiatrisches Fachwissen voraus. Verteidigung muss die Beweislage hinterfragen, aber oftmals auch selber aufklären, um Beweiserhebungen durch Zeugen, Sachverständige und Augenschein vorzubereiten.

Wir sind uns als Verteidiger dieser hohen Verantwortung bewusst.

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.

 

Berichterstattung

 

Badische Zeitung v. 19.08.2022:

Im Prozess um die Messerattacke auf ein Eichstetter Ehepaar wurden jetzt die Plädoyers gehalten. Die Anklage fordert neun Jahre Haft, die Verteidigung die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

(…) Verteidiger Jan-Carl Janssen erklärte, die Persönlichkeit des Angeklagten und seine auffällige Verhaltensweise um die Tat herum seien zu berücksichtigen. Er beantragte für den Mandanten die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, da ein Zusammenhang zwischen der Drogensucht und den Taten bestehe. (…)

 

Badische Zeitung v. 18.05.2020:

Prozess in Freiburg- Lörracher Tötungsdelikt: Das Motiv des Täter bleibt ungewiss 

„Die Beweisaufnahme im Fall des Lörracher Tötungsdelikts ist beendet. Am Mittwoch wird das Urteil verkündet. Dann endet ein Prozess, bei dem nicht alle Fragen beantwortet werden können. (…) Verteidiger Jens Janssen spricht sich ebenfalls für die Unterbringung in einer Klinik aus. Es gebe weder eine Planung der Tat noch ein Motiv.“

 

Badische Zeitung v. 15.05.2020:

Landgericht Freiburg – Prozess über getötete Frau in Lörrach: Beschuldigter kann sich nicht erinnern

„(…) Seit Freitag verhandelt das Schwurgericht in Freiburg das Lörracher Tötungsdelikt vom 8. Dezember, bei dem eine Frau erstochen wurde. Bei dem Prozess handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Sicherungsverfahren. (…) Der Blick des Beschuldigten ist stets gesenkt, er reagiert fast nur auf die Worte der Vorsitzenden Richterin des Schwurgerichts, Eva Kleine-Cosack und die seines Verteidigers Jens Janssen.“

 

Badische Zeitung, Berichterstattung v. 21. Dezember 2018

Ehemann erschlägt in Herdern seine Frau: Fast sieben Jahre Haft