Auch zum Jahr 2026 veröffentlicht das OLG Düsseldorf eine neue Düsseldorfer Tabelle. Hier hat es eine Anpassung der Beitragssätze vorgenommen, die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt bleiben jedoch unverändert.

Im Jahr 2026 fallen die Anpassungen bei den Bedarfssätzen  wie schon im Vorjahr gering aus. Es erfolgt eine Erhöung der Beträge in der ersten, zweiten und dritten Altersstufe  um ca.- vier bis acht Euro.

Auch der Bedarf für Volljährige, welche noch im Haushalt eines Elternteils leben, wurde in dieser Größenordnung angepasst.

Keine Erhöhung erfolgte hingegen bei den Studierenden, welche nicht im Haushalt eines Elternteils leben. Hier liegt der Satz weiterhin bei 990 € und enthält einen Anteil in Höhe von 440 € für die Warmmiete.

Die ab dem 01.01.2026 gültige Düsseldorfer Tabelle finden sie hier.

Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen der Änderung auf eine Unterhaltspflicht oder generell zum Unterhalt haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Für Rückfragen zum Familienrecht stehen Ihnen die Anwältinnen Tina Wienecke, Anne Pult, Juliane Rosen, und Rechtsanwalt Floris Bittlinger gerne zur Verfügung.