Das Verfahren wegen der Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach hat auch medial viel Beachtung erfahren, nachdem das Landgericht Waldshut-Tiengen den Angeklagten nach einer Verfahrensabsprache wegen Totschlags u.a. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 10 Monaten verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 09.12.2025 zum Verfahren 1 StR 216/25 folgende Pressemitteilung (Nr. 226/2025) herausgegeben:
Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach
„Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.
Die Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklägerin, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebt, findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
Vorinstanz:
Landgericht Waldshut-Tiengen – Urteil vom 18. November 2024 – 3 Ks 20 Js 5290/24
Karlsruhe, den 9. Dezember 2025“
Die Badische Zeitung hatte über das Verfahren berichtet:
Badische Zeitung v. 8.11.2024
Ein 38 Jahre alter Flüchtling wird per Kopfschuss getötet. Der geständige Angeklagte soll nun maximal sieben Jahre ins Gefängnis. Das ist Teil einer ungewöhnlichen Absprache mit dem Gericht. Juristen wundern sich über das Verfahren.
(…) „In der Strafprozessordnung ist die Verständigung in Gerichtsverfahren klar geregelt. Voraussetzung dafür ist ein Geständnis des Angeklagten, so dass das Gericht nicht mehr von der Unschuldsvermutung ausgeht. Deals werden aus Gründen der „Verfahrensökonomie“ geschlossen, um das Verfahren abzukürzen, wenn das Ziel, eine Verurteilung innerhalb eines vereinbarten Strafrahmens, bereits feststeht. Es gibt sie überwiegend in Prozessen wegen Betäubungsmittel-, Wirtschafts- oder Steuerkriminalität. Aber: „Bei Tötungsdelikten ist es sehr unüblich, Deals zu machen“, sagt Strafverteidiger Wennekers. Denn das besonders hohe Rechtsgut – ein menschliches Leben wurde ausgelöscht – gebiete eine vollständige Aufklärung von Amts wegen. Ein Deal sei in Strafverfahren per se nicht verkehrt, sagt Wennekers, es sei aber „ein Instrumentarium“, das mehr der Verfahrensvereinfachung und nicht der vollständigen Aufklärung diene. (…)“
Badische Zeitung v. 24.10.2024
Landgericht Waldshut-Tiengen
Prozess um zerstückelte Leiche aus Rickenbach: Der Jäger mit der Bibel
Badische Zeitung v. 22.10.2024
Kommentar
Der Weg zum Deal im Rickenbacher Totschlagprozess ist fragwürdig
Das Anwaltsbüro im Hegarhaus ist am Verfahren nicht beteiligt.
Für Fragen zu strafrechtlichen Angelegenheiten stehen Ihnen die Fachanwälte für Strafrecht Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen gerne zur Verfügung.

