Fachanwältin für Arbeitsrecht Ricarda Ulbrich-Weber, Sozialrecht, Mediation

Profil

  • Rechtsanwältin seit 1994
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2000
  • Fachanwältin für Sozialrecht seit 2007
  • zertifizierte Mediatorin ausgebildet nach den Richtlinien des Bundesverbandes für Mediation

Anwaltstätigkeit

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Ulbrich-Weber ist in allen Bereichen des Arbeitsrechts gerichtlich und außergerichtlich für die Mandantinnen und Mandanten tätig.
Zu diesen Bereichen gehören unter anderem alle Konstellationen des Kündigungsrechts inklusive Abfindungsfragen, das Arbeitsvertragsrecht – inklusive Fragen wirksamer Befristungen -, Lohnforderungen, Zeugnisrecht, Themen des Arbeitszeitgesetzes sowie des gesamten Arbeitsschutzrechts, des Mutterschutzes und der Elternzeit, Themen zur Leiharbeit etc.
Ricarda Ulbrich-Weber vertritt im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts Betriebsräte bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen sowie zur Durchsetzung ihrer Interessen vor den Einigungsstellen und im Rahmen von Beschlussverfahren bei allen Arbeitsgerichten.

Zudem ist sie seit mehreren Jahren als Referentin für Betriebsräte sowohl im Rahmen von Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungsrecht, als auch zu Spezialthemen wie z.B. Gesundheitsschutz oder Interessenausgleich und Sozialplan tätig.

Das Magazin STERN führt uns in der Liste „Die besten Anwaltskanzleien“ im Rechtsgebiet Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer) in den Jahren 2020 und 2021.

Sozialversicherungssrecht

Aufgrund der engen Verknüpfung zwischen Arbeits- und Sozialrecht bildet das Sozialrecht einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Die Schwerpunkte bilden hier das Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III, das Rentenrecht, das Unfallversicherungsrecht, das Schwerbehindertenrecht sowie Fragen zu Statusfeststellung und Scheinselbstständigkeit.
Keine Tätigkeit erfolgt auf den Gebieten der Sozialhilfe und zum Arbeitslosengeld II, Kindergeldrecht und BaföG.

Das Magazin „FOCUS“ zählt Rechtsanwältin Ulbrich-Weber im Sozialrecht zu den 125 „TOP-Anwälten in Deutschland“ („FOCUS“-Spezial 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023). In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 160.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen.

Beamtenrecht

Das Arbeitsrecht und das Beamtenrecht liegen thematisch sehr nah beieinander, wobei die rechtlichen Grundlagen teilweise sehr unterschiedlich sind.

Im Bereich des Beamtenrechtes berät und vertritt Rechtsanwältin Ulbrich-Weber Beamtinnen und Beamte bei Auseinandersetzungen mit ihren Dienstgebern insbesondere zu Fragen der Einstellung, Dienstunfähigkeit, Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, Entlassung, dienstlicher Beurteilung und Dienstunfällen.

Mediationstätigkeit

Als zertifizierte Mediatorin ist Rechtsanwältin Ulbrich-Weber insbesondere bei innerbetrieblichen Konflikten, Gesellschafterkonflikte, Erbauseinandersetzungen und in Nachbarschaftsstreitigkeiten tätig.

Mitgliedschaften

Sonstiges

  • seit 2003 Dozentin am IHK Bildungszentrum
  • seit 2005 Prüferin der IHK Südlicher Oberrhein

Kontakt

Rechtsanwältin Ulbrich-Weber
spricht Englisch
Schwaighofstr. 13, 79100 Freiburg
Tel.: 0761 / 488 975 01
https://www.ulbrich-weber.de

Mail: kontakt@ulbrich-weber.de

Berufsverständnis

Das primäre Ziel meiner Arbeit ist es, dass die Mandanten nach Beendigung meiner Tätigkeit ein entspanntes Gefühl der Zufriedenheit haben, mich als ihre Anwältin beauftragt zu haben, und ihr Blick nach vorne gerichtet ist, um sich wieder anderen wichtigen Themen und Perspektiven zuzuwenden.

Um das erreichen zu können, benötige ich für meine Arbeit mehrere zentrale Qualifikationen, die ich fortwährend zu verbessern suche. Hierzu gehört meine fachliche Kompetenz, die ich durch stetige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefe.

Sehr bedeutsam ist auch die soziale Kompetenz sowohl im Umgang mit meinen Mandanten, als auch mit der Arbeitgeberseite und deren Vertretern. Ich bemühe mich während des Mandates in den Gesprächen die Wünsche und Erwartungen meiner Mandanten zu ermitteln und gegebenenfalls zu hinterfragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von großer Bedeutung, sich in die Position des Gegenübers hineinzudenken. Dieselbe Fähigkeit ist darüber hinaus erforderlich, um die Interessen und Verhandlungspositionen der Arbeitgeber zu ergründen und entsprechend strategisch sinnvoll im Interesse der Arbeitnehmer zu agieren. Hierbei kann man nach einer einvernehmlichen Lösung suchen oder auch einen konfrontativen Weg gehen.

Das Besondere und Herausfordernde an meinem Beruf ist für mich, die Herangehensweise immer neu zu hinterfragen und in Absprache mit den Mandanten zu entscheiden.

Ob einvernehmlich oder konfrontativ, ich gehe den Weg konsequent und zielstrebig.

Meine Mandanten haben das Recht und das Bedürfnis, zu jeder Zeit über die Erfolgsaussichten ihrer Auseinandersetzung informiert zu werden. Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass gerade zu Beginn zu klären ist, welches Begehren sie verfolgen. Dies erfordert die Berücksichtigung sämtlicher Fakten und rechtlicher Aspekte, um abzuschätzen, was nach meiner Auffassung erreicht werden kann.

Mein zentrales Ziel ist der Gewinn auf Seiten der Mandanten und nicht der Anwälte!

Zur Person:

  • Geboren 1966 in Münster/Westfalen, lebt seit 1988 in Südbaden, jetzt mit Familie in Freiburg,
  • 2001 Mit-Gründung der Kanzlei im Keplerpark Morawe Ulbrich Benesch Winkler, bis 2011 Anwaltstätigkeit dort als Partnerin,
  • 2012-2023 Tätigkeit als Partnerin in der Sozietät Anwaltsbüro im Hegarhaus.
  • Diverse Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.