Eine Änderungskündigung ist die Kündigung Ihres bisherigen Arbeitsvertrags verbunden mit einem Angebot desselben Arbeitgebers auf einen neuen Arbeitsvertrag. Hier gilt, dass eine Vorbehaltserklärung innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung dem Arbeitgeber gegenüber erklärt sein muss (§ 2 KSchG). Die schriftliche Abgabe einer solchen Erklärung ist dringend zu empfehlen, wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung.