Achtung – Aufhebungsverträge sollten Sie nie sofort ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben. Lassen Sie sich daher nicht zu Entscheidungen/Unterschriften drängen. Verlangen Sie eine Frist zur Einholung von Rechtsrat und Überlassung einer Kopie des Aufhebungsvertrages.

Haben Sie den Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, gilt dieser grundsätzlich. Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen auch Sperrzeiten oder Ruhenszeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld.