Nicht jede vereinbarte Befristung ist auch wirksam. Ist die Befristung unwirksam, ist Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet und Sie müssen auch über das vereinbarte Ende hinaus weiterbeschäftigt werden. Aber Vorsicht: Ihren Anspruch auf Entfristung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen ab dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages gerichtlich geltend machen (§ 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wir überprüfen, ob sich das im konkreten Fall für Sie lohnt.