Prüfen Sie zunächst den Tatvorwurf, der sich in der Regel aus dem Schreiben der Polizei ergeben sollte. Sofern nicht besonders angeordnet, besteht grundsätzlich keine Pflicht bei der Polizei zu einer Vernehmung zu erscheinen. Etwas anderes gilt dann, wenn erkennungsdienstliche Maßnahmen (Fotos, Fingerabdrücke) durchgeführt werden sollen.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Sie haben als Beschuldigter ein Aussageverweigerungsrecht. Geben Sie keine freiwillige Speichel- oder Haarprobe ab. Kontaktieren Sie umgehend einen (Rechtsanwalt Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen), der den Vernehmungstermin für Sie absagen und das weitere Vorgehen in Ihrer Angelegenheit besprechen wird.

In strafrechtlichen Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter 0761 / 38792-16 oder schreiben eine kurze E-Mail mit Ihrem Namen, Aufenthaltsort und Ihrer Telefonnummer an: notfall@hegarhaus.de – wir melden uns umgehend bei Ihnen.