Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, auch wegen Urlaub, Überstunden, Eingruppierung, Zuschlägen etc. sollten Sie grundsätzlich stets unverzüglich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, und bei Ablehnung oder Nichtreaktion des Arbeitgebers auch umgehend durch Klage beim Arbeitsgericht.

In vielen Betrieben existieren tarifliche oder einzelvertragliche Ausschlussfristen (durchweg zwischen 2 und 6 Monaten), innerhalb derer diese Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und ggf. anschließend auch gerichtlich geltend gemacht werden müssen.  Verpasst man diese Fristen können auch berechtigte Ansprüche verfallen und sind damit verloren. Bitte prüfen Sie insbesondere erteilte Abrechnungen immer sofort nach und teilen Sie uns von sich aus mit, wenn Sie meinen, noch Ansprüche zu haben.

Darüber hinaus verjähren alle Vergütungsansprüche einschließlich eventueller Auslagen aus Arbeitsverhältnissen in 3 Jahren (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch).