Unterschreiben Sie keine Schriftstücke zur Zustimmung zu Kurzarbeit, bevor wir Sie geprüft haben. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitnehmer der Kurzarbeit grundsätzlich zustimmen. Ihr Arbeitgeber hat demnach großes Interesse daran, dass Sie den Antrag auf Kurzarbeit unterschreiben. Kurzarbeit bedeutet für Sie in jedem Fall eine Gehaltseinbuße, es sei denn es erfolgt eine Aufstockung auf 100 %.

 

 

Für Rückfragen stehen die Rechtsanwältinnen Ricarda Ulbrich-Weber und Cornelia Czuratis Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.