In einem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB wurde in einem von Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers geführten Verfahren unser Mandant mit Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 02.05.2023 freigesprochen.

Per Strafbefehl war unserem Mandanten vorgeworfen worden, im Nachgang eines Fußballspiels Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen und seine Festnahme geleistet zu haben. Dieser Vorwurf bestätigte sich in der Hauptverhandlung nicht. Da der Mandant seine eigenen Erinnerungen noch gut und zusammenhängend schildern konnte und da der Vorgang durch unabhängige Zeugen auf Video aufgenommen worden war, konnte den teils unzutreffenden Darstellungen in der Akte wirksam etwas entgegengesetzt werden.

Es zeigt sich immer wieder, dass es bei unübersichtlichen Vorfällen wichtig ist, sofort selbst ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und sich zu bemühen, ob es noch weitere Zeugen gibt. Dann kann es auch möglich sein den Ausführungen mehrerer Polizeibeamten als Zeugen wirksam etwas entgegenzusetzen.

 

Für Fragen und in allen Strafverfahren stehen Ihnen die Strafverteidiger Jens Janssen, Dr. Jan-Carl Janssen und Jan-Georg Wennekers gerne zur Verfügung.