Am 9. Februar 2022 findet die nächste Veranstaltung unserer Informationsreihe „Arbeitsrecht zum Feierabend“ der Arbeitnehmeranwälte in Südbaden statt. In dieser Veranstaltungsreihe beleuchten wir regelmäßig aktuelle und praxisrelevante Themen rund um das Betriebsverfassungsrecht. Sie richtet sich in erster Linie an interessierte Betriebsräte. Aufgrund der anstehenden Betriebsratswahlen steht die kommende Veranstaltung ganz im Zeichen der Wahlen und ist daher auch für gewählten Wahlvorstände relevant.

 

Die Fortbildung findet am 9.2.2022 von 18:00 – 19:30 Uhr, coronabedingt derzeit als reine Online-Veranstaltung statt, diesmal mit folgenden Themen:

 

‣ Wahlbehinderung und Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber – Wo sind Grenzen zu setzen?

‣ Wahlkampf – Was darf ich? Was nicht?

‣ Typische Fehler im Wahlverfahren – Was macht die Betriebsratswahl anfechtbar?

 

Anmeldung bitte per E-Mail an: arbeitsrecht-zum-feierabend@hegarhaus.de

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.anwaltsbuero-im-hegarhaus.de/wp-content/uploads/Arbeitsrecht-zum-Feierabend-BR-Wahlen.pdf