Von Theresa Steudel, Di, 08. Dezember 2020

„Drei Männern wird vorgeworfen, in Emmendingen mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Weil ihr Kunde ein verdeckt ermittelnder Polizist war, wollen die Verteidiger das Verfahren einstellen lassen.

Vor dem Landgericht in Freiburg müssen sich ein Mann deutscher und zwei Männer pakistanischer Staatsangehörigkeit verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Frühjahr 2020 in Emmendingen bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Bestraft wird dies laut Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Die Verteidiger allerdings sehen es anders und sprechen von rechtsstaatswidriger Tatprovokation.

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Festgenommen wurden die Angeklagten im Mai 2020 in der Flüchtlingsunterkunft. Dort hatten sie sich mit dem Ermittler getroffen, der über drei Kilogramm Marihuana zum Preis von 18 000 Euro und 100 Gramm Kokain zum Preis von 6800 Euro kaufen wollte. 2015 wurde erstmals ein Urteil wegen Tatprovokatíon aufgehoben Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich zusammengeschlossen zu haben, um langfristig mit Betäubungsmitteln zu handeln. Den 29-jährigen beschrieb Staatsanwältin Carolin Schandelmaier in ihrer Anklageschrift als Wortführer. Rechtsanwalt Jan-Carl Janssen, der ihn verteidigt, sieht es anders: Ohne den verdeckten Ermittler sei es nie zu einer Straftat dieser Schwere gekommen, es handle sich deshalb um rechtsstaatswidrige Tatprovokation. Er beantragte die Verfahrenseinstellung, seine Kollegen Julia Schlindwein und Jan-Georg Wennekers schlossen sich ihm an.

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Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens JanssenJan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.