Seit dem 12.12.2021 ist § 129 BetrVG wieder in Kraft. Hierdurch ist die audiovisuelle Durchführung von Betriebsversammlungen und Einigungsstellenverfahren befristet bis zum 19.3.2022 wieder möglich. Dies ist gerade mit der neuen Omikron-Variante durchaus zu begrüßen und erleichtert die Betriebsratsarbeit.