Nach 43 Hauptverhandlungstagen wurde der von Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers verteidigte Angeklagte als Einziger von allen Vorwürfen im Zusammenhang der sogenannten „Gruppenvergewaltigung“ freigesprochen. Beharrlich hatte der Strafverteidiger von Beginn an – schon vor dem Haftrichter – ein Ende der Untersuchungshaft gefordert, da die Annahme des dringenden Tatverdachts nicht nachzuvollziehen war. Der Eindruck bleibt bestehen, dass der enorme öffentliche und politische Druck, der in diesem Verfahren entfaltet wurde, bei der ursprünglichen Anordnung von Untersuchungshaft eine Rolle spielte.

Hinsichtlich der anderen zehn Angeklagten kam es zu Verurteilungen wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs oder unterlassener Hilfeleistung.

Vgl. insoweit:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-prozess-keinerlei-anhaltspunkte-dass-sie-auf-sexuelle-abenteuer-aus-war-a-1360c5e2-9101-43b6-b6f6-b03a20c2a674

https://www.badische-zeitung.de/hans-bunte-fall-in-freiburg-das-ende-eines-mammutprozesses

Rückblick zum Prozessauftakt:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.freiburger-vergewaltigungsprozess-die-meisten-angeklagten-wollen-schweigen.c729b0ad-6a93-4932-ba3f-f6ce7ba0502f.html