Viele Beschäftigte befinden sich in Zeiten von Corona in Kurzarbeit. Diese Maßnahme dient eigentlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Dennoch droht nun in einigen Branchen vermehrt der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen. Doch ist eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit überhaupt zulässig? Wie immer kommt es hier auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt Folgendes:

Kurzarbeit dient nur der Überbrückung eines vorübergehenden Arbeitsausfalls. Voraussetzung einer betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz ist jedoch der dauerhafte Wegfall eines Arbeitsplatzes. Insofern müssen sich die Umstände seit Einführung der Kurzarbeit dahingehend verändert haben, dass der Arbeitsausfall nicht mehr nur vorübergehend, sondern dauerhaft besteht. Auch lohnt eine Überprüfung der vertraglichen Grundlage der Kurzarbeit. Insbesondere in Betrieben mit Betriebsrat, ist oftmals in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit generell ausgeschlossen sind.