Auf den wirtschaftlichen Rückgang als Folge der Corona-Pandemie reagieren viele Arbeitgeber zum Erhalt der Arbeitsplätze derzeit mit der Einführung von Kurzarbeit. Angesichts der anhaltenden Krise bleibt jedoch zu befürchten, dass diese Maßnahme nicht ausreicht, um die Arbeitsplätze auch langfristig zu erhalten. Es drohen betriebsbedingte Kündigungen. Dabei lohnt es sich, die Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen, da häufig die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung nicht gegeben sind. Bitte beachten Sie: Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich daher umgehend anwaltlich beraten lassen.