Zum neuen Jahr erfolgte die Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2022, in der insbesondere die Fortschreibung der Einkommensgruppen um fünf weitere Gruppen umgesetzt wurde.

Hinsichtlich der Bemessung des Mindestbedarfs gab es keine unerwarteten Überraschungen, es wurden unter anderem ein Anstieg der Regelbedarfe und Wohnkosten um rund 1% sowie ein erhöhter Schulbedarf berücksichtigt. Insgesamt ist lediglich ein geringfügiger Anstieg des Mindestunterhalts zu verzeichnen.

Die wohl deutlichste Neuerung der Düsseldorfer Tabelle 2022 ist die Ergänzung der bisher zehn Einkommensgruppen um fünf weitere Einkommensgruppen. Die höchste Gruppe erfasst nun ein durchschnittliches Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils in Höhe von 9.501,00 € – 11.000,00 €. Da die Düsseldorfer Tabelle weiterhin (lediglich) einen unverbindlichen Rahmen zur Verfügung stellt, der die Bemessung des Unterhalts erleichtern soll, kann der unterhaltsberechtigte Elternteil trotz der Fortschreibung weiterhin einen von den pauschalen Vorgaben abweichenden Bedarf darlegen und geltend machen.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass im Jahr 2022 keine Veränderung der Kindergeldbeträge erfolgt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf