Ab dem 28. April 2020 gilt die reformierte Straßenverkehrsordnung sowie Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Es sind verschärfte Bußgelder vorgesehen. Geschwindigkeitsverstöße werden teurer, das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird mit 200-320€, 2 Punkten sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch das verbotswidrige Parken auf dem Geh-/Radweg oder einem Schutzstreifen sowie das unerlaubte Halten in 2. Reihe werden zukünftig mit bis zu 100 EUR sowie einem Punkt geahndet.

 

Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Überschreitung in km/h Innerhalb geschlossener Ortschaften Außerhalb geschlossener Ortschaften
Regelsatz in € Fahrverbot Punkte Regelsatz in € Fahrverbot Punkte
bis 10 30 20
11–15 50 40
16–20 70 60
21–25 80 1 Monat 1 70 1
26–30 100 1 Monat 1 80 1 Monat 1
31–40 160 1 Monat 2 120 1 Monat 1
41–50 200 1 Monat 2 160 1 Monat 2
51–60 280 2 Monate 2 240 1 Monat 2
61–70 480 3 Monate 2 440 2 Monate 2
über 70 680 3 Monate 2 600 3 Monate 2

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 27.04.2020

Auch für Halt- und Parkverstöße ist ein erhöhtes Bußgeld vorgesehen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wissen Sie wieviel Punkte Sie in Flensburg haben? Eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Floris Bittlinger, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.