Der 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag hat sich für eine Erhöhung der geltenden THC-Grenzwerte im Straßenverkehr (derzeit 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum) ausgesprochen. In der Diskussion wurden Grenzwerte von drei bis fünf Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum genannt. Wir begrüßen die Debatte und verweisen auf die Berichterstattung im Deutschlandfunk vom 19.08.2022:

„Grundsätzlich seien der Konsum von Alkohol und Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen, erklärte der Verkehrsgerichtstag. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft könnten für Cannabis im Straf- und im Ordnungswidrigkeitenrecht keine vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. Der momentan angewandte Grenzwert für Cannabis liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Konsums ermögliche, aber keinen Rückschluss darauf zulasse, ob die Verkehrssicherheit beeinflusst sei. In der Praxis führe das dazu, dass Betroffene „in einem nicht vertretbaren Umfang“ sanktioniert würden, bei denen sich eine Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse, kritisierte das Gremium.“

Vgl. insoweit auch: