Seit 2017 gelten die vereinfachten Regeln für die Vermögensabschöpfung. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften haben seitdem eine erleichterte Möglichkeit Vermögen unklarer Herkunft einzuziehen, ohne eine konkrete Straftat nachweisen zu müssen. Ausreichend ist, dass das Gericht von einer illegalen Herkunft des Vermögens überzeugt ist. Seit diesem Zeitpunkt müssen Beschuldigte nachweisen, dass das Vermögen rechtmäßig erworben wurde. Dies ist in der Praxis eine Beweislastumkehr.

Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie 2014/42/EU vom 3. April 2014 hat in der Praxis zwischenzeitlich dazu geführt, dass die Justiz von dieser Möglichkeit in hohem Maße Gebrauch macht und Milliardenbeträge konfisziert. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass verurteilte Straftäter, die nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen, in den Ruin getrieben wurden.
Im Verfahren gegen Jugendliche Straftäter hatten Gerichte bislang noch einen Ermessensspielraum, weil dort der sogenannte Erziehungsgedanke gilt und viele Gerichte der Auffassung waren, dass derartige Vermögensabschöpfungen jugendliche Straftäter entmutigen und letztendlich dazu führen, dass junge Leute erneut straffällig werden, um zu Geld zu kommen.

Der Große Senat des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 20.1.2021, Az. GSSt 2/20) hat nunmehr entschieden, dass die Einziehung von Taterträgen auch bei Jugendlichen zwingend ist, auch wenn diese entreichert sind – die Vermögenswerte also nicht mehr vorhandenden sind. Auch Jugendlichen müsste nämlich klargemacht werden, dass sie Vermögensvorteile aus Straftaten nicht behalten dürften.

Wir halten diese Entscheidung für falsch, sie wird in der Praxis zu mehr und nicht zu weniger Straftaten führen.

 

Die Entscheidung ist im Volltext hier abrufbar.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Jan-Carl Janssen, Jan-Georg Wennekers und Jens Janssen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Für Eltern von jugendlichen Beschuldigten sind Strafverfahren oft sehr beunruhigend. Auch zu den Fragen, was zu beachten ist, um die weitere zukünftige Lebensplanung möglichst wenig zu beeinträchtigen, beraten wir Sie gerne.