Bereits im März 2021 wurde in einem zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers und letztlich auch der Staatsanwaltschaft ein Angeklagter vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs (Vergewaltigung) gemäß § 177 Abs. 6 StGB freigesprochen.

In der Hauptverhandlung konnte die Belastungszeugin auf Fragen des Gerichts nicht mehr sicher bestätigen, dass der Angeklagte überhaupt bemerkt hatte, dass sie den Sexualverkehr nicht wollte. So blieb letztlich unaufklärbar, ob sich dieser subjektiv für den Angeklagten als einvernehmlich darstellen musste.

Die Verteidigung in Sexualstrafsachen erfordert regelmäßig besondere Umsicht. Es ist dabei stets unser Anliegen die erwiesenen Opfer schwerer Straftaten nicht zusätzlich zu belasten. Gleichzeitig vertreten wir die Rechte unserer Mandanten mit Nachdruck. Denn bereits die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens führt bei Beschuldigten zu erheblichen Belastungen.

Für Ihre Fragen stehen die Strafverteidiger Jens JanssenJan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen gerne unter 0761 – 3879212 zu Ihrer Verfügung.