Schulungen

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Betriebsratsschulungen.  Schulungen sind erforderlich, wenn der Betriebsrat diese unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation benötigt, um seine derzeitigen oder demnächst anfallenden Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.
Wir bieten sowohl Grundlagenschulungen für neu gewählte Betriebsräte wie auch Spezialschulungen, die auf die betrieblichen Probleme und Fragestelllungen zugeschnitten sind, an. Bei uns können Sie neben Inhouse-Seminaren auch Online-Schulungen buchen!
 

Unter anderem zu den folgenden Themen haben wir bereits Seminare durchgeführt: