Französischen Behörden haben im Sommer 2020 Zugang zum EncroChat Server erhalten. Erkenntnisse aus dem Datenbestand betreffen teilweise den Kernbereich der persönlichen Lebensführung und wurden dennoch an Ermittlungsbehörden in ganz Europa verteilt. Die erste Ermittlungsverfahren wurden bereits eingeleitet. Bei Strafverfahren, die auf diesen Erkenntnissen beruhen stellen sich zahlreiche Fragen, u.a. der Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung und -verwertung. Die Verwertung von fehlerhaft erhobenen Beweismitteln richtet sich nach nationalem Recht. Maßgeblich sind dabei das Gewicht eines etwaigen Verfahrensverstoßes, die Qualität und Beweisbedeutung sowie die Wahrung der Verteidigungsrechte einschließlich der Möglichkeit zur prozessualen Anfechtung. Es gelten Besonderheiten bei der Prüfung der Verwertbarkeit von Auslandsbeweisen, die wir als Verteidiger beachten. Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie einen Verteidiger.

 

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens JanssenJan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen, Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.