Betriebsratsgremium falsch einberufen?

Achtung, Betriebsratsbeschlüsse sind unwirksam!

 

Beruft der Betriebsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter die Sitzung des Betriebsrats fehlerhaft ein, so ist ein durch den Betriebsrat getroffener Beschluss formell unwirksam.

Ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG vollständig freigestellter Betriebsratsvorsitzender, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, kann keine wirksamen Amtshandlungen vornehmen.

Einmal mehr hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 5/19 – eine Entscheidung getroffen, welche verdeutlicht, wie wichtig es ist ein großes Augenmerk auf eine rechtswirksam erstellte Ladung zur Betriebsratssitzung zu werfen.

In dem entschiedenen Fall hatte der Betriebsrat einstimmig Widersprüche gegen die vom Arbeitgeber geplanten betriebsbedingten Kündigungen beschlossen.

Mit diesen Betriebsratsbeschlüssen wären die gekündigten Mitarbeiter im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses besser geschützt gewesen. Durch die mangelhafte Ladung konnte dieser Schutz nicht greifen.