Wir verweisen auf die Berichterstattung der Badischen Zeitung v. 24.6.2021:

 

„Mehrere Cannabis-Pflanzen konfiszierte die Polizei 2019 in Weil. Nun kam es vor dem Amtsgericht in Lörrach zum Prozess gegen zwei Männer. Einer erhält eine Bewährungsstrafe.

 

Zwei junge Männer haben im Frühjahr 2019 in Weil am Rhein eine größere Aufzuchtanlage für Cannabis-Pflanzen eingerichtet. Als die Polizei die Wohnung durchsuchte, stellte sie 3,4 Kilogramm Pflanzen sicher, die die beiden selbst konsumieren, aber auch verkaufen wollten. Jetzt wurde der Ältere zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, der Jüngere muss nach Jugendstrafrecht 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.

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Staatsanwalt Thomas Müller sah bei beiden Delinquenten ganz erhebliche mildernde Umstände. Für den Älteren, der unter das Erwachsenenstrafrecht fällt, forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage von 500 Euro.Verteidiger Jan-Georg Wennekers hielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für ausreichend.
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Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht stellt seit vielen Jahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Die Rechtsanwälte Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen beraten und verteidigen Sie in allen betäubungsmittelstrafrechtlichen Fällen.